Die Regulierung Künstlicher Intelligenz – einfach erklärt

In Zeiten von Corona tritt das Misstrauen gegenüber wissenschaftlichen Erkenntnissen weltweit offen zutage. Was können wir dagegen tun? Ich finde, wir Forscher:innen sollten unsere Forschungsergebnisse besser und breiter vermitteln – insb. um Wissenschaft zugängiger und greifbarer zu machen. Daher habe ich mein Doktorarbeitsthema „Die Regulierung Künstlicher Intelligenz (und anderer algorithmischer Systeme)“ bei der re:publica 21 in einem pre-recorded Videobeitrag dargestellt – das nun auch auf YouTube verfügbar ist:

Von der Forschung zum Erklärvideo

Ich beschäftige mich bereits seit ca. 3 Jahren mit der Regulierung algorithmischer Systeme. Zunächst im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und für die Datenethikkommission und nun am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung der Uni Bielefeld, an dem ich meine Dissertation dazu verfasse. Während ich das Thema nach wie vor für enorm alltagsrelevant halte, weiß ich auch, dass es für Laien leider meist nur sehr schwer zu verstehen ist. Eine komplexe Technologie trifft auf trockene juristische Regulierung – nicht die besten Zutaten für ein unterhaltsames YouTube-Video.

Wenn ich nach einfacher, einführender Literatur gefragt wurde, konnte ich bisher kaum gute Tipps geben. Das vorhandene Schrifttum bewegt sich zwischen komplexen Ausführungen zu juristischen Gefährdungshaftungstatbeständen und technischen Details des Overfittings.

Der für mich logische erste Schritt war daher zunächst die Erstellung einer klassischen PowerPoint‑Präsentation, die ich vor technologieinteressierten Kreisen abhielt und von Mal zu Mal mit immer ausgefeilteren Animationen versah (hauptsächlich mittels des einfach zu verwendenden PowerPoint Morphing‑Effekts). Nachdem ich den Vortrag mehrere Male gehalten hatte, dachte ich, der Weg zum Erklärvideo sei nicht mehr weit. Den Text in ein kondensiertes Skript zu bringen und nicht einfach drauf los zu quasseln – wie man das sonst bei Vorträgen gerne tut – kostete jedoch nochmals viel mehr Arbeit als gedacht.

Als der Vortrag ausgearbeitet war ging es ans abfilmen. Mein Bruder betreibt eine Filmagentur, sodass wir das gesamte Equipment zur Verfügung hatten. Zum Einsatz kamen: Ein Greenscreen (Einstiegsmodelle gibt es bereits für unter 100€ im Netz), eine spiegellose Systemkamera (Panasonic LUMIX G DC-GH5 – wobei hier eigentlich jede moderne Digitalkamera ausreicht) sowie ein Funkmikrofon (RODE RødeLink – wobei hier auch ein kabelgebundenes Ansteckmikrofon ab ca. 20€ ausreicht; ausschließlich auf den Kamerasound sollte hingegen nicht vertraut werden).

Das Wissen, dass jeder Satz perpetuiert wird, lässt einen das Ganze dann mehrere Male abfilmen. Mir hat es geholfen, vor jedem Take einmal laut einen zusammenhangslosen Schwachsinn-Satz in die Kamera zu sagen, um lockerer zu werden. (Ich hoffe die tauchen nie als Outtakes im Netz auf.)

Das Aufwendigste der Post-Produktion war es, den Screen-Cast und das Gesprochene zu synchronisieren und das Ganze auf knapp 12 Minuten zu reduzieren. Hierfür bekam ich einen Rohschnitt mit meinem gesprochenen Wort und klickte mich synchron durch meine eigene PowerPoint, während ich den Bildschirm mit dem VLC Player abfilmte (sog. Screencast).

Letztlich musste ich die gesprochene Geschwindigkeit des letzten Teils leicht erhöhen – dieser wirkt dadurch leicht gehetzt. Detaillierte Ausführungen zu meiner Doktorarbeit, also zu unterschiedlichen Regulierungsbausteinen (Regulierungsobjekt, Regulierungszeitpunkt etc.), mussten leider gestrichen werden – auch weil sie  in ihrer Komplexität ein YouTube-Format überfrachtet hätten.

Insgesamt habe ich dabei viel gelernt. Insbesondere, dass es Spaß macht, das eigene Wissen aufzuarbeiten und zu präsentieren. Ich stehe daher gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und plädiere für mehr Wissenschaftsvideos!


Michael B. Strecker promoviert an der Uni Bielefeld zur Regulierung Künstlicher Intelligenz und entwickelt beim SPD-Parteivorstand das Thema “demokratische Digitalisierung”. Nach seinem Studium der Politik- und Rechtswissenschaft war für das Bundesjustizministerium tätig. Michael sprach auch bei der N3GZ-Nachwuchstagung “Künstliche Intelligenz und Automatisierung in der Verwaltung” 2020 in Speyer.

3 Kommentare

  1. Lieber Herr Strecker,
    tolles Video und sehr gute Aufarbeitung des komplexen Themas !
    Auch die kritische Haltung gegenüber dem EU-VO-Vorschlags teile ich ausdrücklich. Bleibt zu hoffen, dass es in den weiteren Beratungen noch gelingt, einige substantielle Verbesserungen aufzunehmen.

    Jedenfalls: Chapeau für diese sehr vorzeigbare Leistung !

    1. Lieber Herr Giarra-Zimmermann,
      vielen lieben Dank, es freut mich sehr das zu hören. Auch ich hoffe auf substantielle Verbesserungen. Mit der Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments gegen biometrische Massenüberwachung (5.10.21) sollte ja zumindest schon mal Bewegung in die höchste Stufe der Verbote kommen.
      Liebe Grüße
      Michael B. Strecker

  2. Eine sehr schöne Einführung in das Thema und die aktuellen Pläne der EU! Für mich besonders spannend, dass du hier den Entstehenungsprozess deines Videos erläutert hast – danke dafür 🙂

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